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Um Ihnen und anderen Mietern die damit verbundene Spielfreude zu erhalten, bitten wir um sorgsame Behandlung der Tische und Zubehörteile.
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die aufgeführten Gegenstände für die Dauer der festgelegten Zeit leihweise zu überlassen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäss zu bezahlen, den Mietgegenstand ordnungs- und vertragsgemäss zu behandeln .


§ 2 Mietdauer

Die Mietzeit ist der im Angebot genannte Zeitraum. Die Mietzeit kann in beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden und muss schriftlich erfolgen.
Bei einer nicht abgesprochenen Verlängerung wird der doppelte Tagessatz berechnet.


§ 3 Mängel

Die Gefahrtragung des Mieters beginnt mit der Übergabe der Mietsache und endet mit deren Rückgabe an den Vermieter.
Sollte es dem Mieter schuldhaft nicht möglich sein, den Mietgegenstand zurückzugeben, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
 Bei Geldersatz ist der Betrag zu leisten, der zur Beschaffung eines gleichwertigen Gerätes erforderlich ist.
 Der Verlust oder die Beschädigung der Mietsache durch eine Straftat oder Dritte ist unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde und dem Vermieter anzuzeigen.
 Der Mieter haftet nicht für den im normalen Gebrauch entstandenen Verschleiß. Eventuelle kleinere Schäden sind im Preis inbegriffen.
 Darüber hinaus gehende  Großschäden ( z. B . defekte Stangen, Standfüße ) werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.

§ 4 Kündigung

Das Mietverhältnis endet nach der Rückgabe der Mietsache mit einer technischen Durchsicht durch den Vermieter.

Der über eine bestimmte Zeit abgeschlossene Mietvertrag ist für beide Parteien grundsätzlich unkündbar. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

nach Vertragsabschluss dem Vermieter Tatsachen bekannt werden, nach denen sich die Kreditwürdigkeit des Mieters nach bankmässigen Gesichtspunkten mindert;

§ 5 Stornierung

Eine Stornierung ist ohne Angabe von Gründen bis 7 Tage vor Verleihbeginn möglich.

Eine Stornierung 6 Tage vor Verleihbeginn wird mit 20% der Verleihkosten berechnet.

Eine Stornierung 5 Tage vor Verleihbeginn wird mit 30% der Verleihkosten berechnet.

Eine Stornierung 4 Tage vor Verleihbeginn wird mit 40% der Verleihkosten berechnet.

Eine Stornierung 3 Tage vor Verleihbeginn wird mit 50% der Verleihkosten berechnet.

Eine Stornierung 2 Tage vor Verleihbeginn wird mit 60% der Verleihkosten berechnet.

Eine Stornierung 1 Tag vor Verleihbeginn wird mit 70% der Verleihkosten berechnet.

Eine Stornierung am Verleihtag wird mit 100% der Verleihkosten berechnet.

 

§ 6 Sonstige Bestimmungen

Reservierungen erfolgen  unverbindlich. Ein Anspruch auf Überlassung des Mietgegenstandes besteht erst mit einere schriftlichen Bestätigung z.b. per E-Mail.
Abweichende Vereinbarungen und / oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
In allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Vermieters zuständig ist.
Gerichtsstand ist Starnberg

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